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BIGJIM Site Admin
Anmeldedatum: 24.04.2006 Beiträge: 12668 Wohnort: 33607 Bielefeld
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Verfasst am: 18.11.2013, 01:36 Titel: Gasflaschentransport im Auto während der Fahrt. . . |
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Gasflaschentransport im Auto während der Fahrt. . .
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Wie man Gasflaschen nicht transportieren sollte ist in der Filmsequenz im Zeitfenster . . .
- - - http://www.youtube.com/watch?v=UeB7l_O8T6o - - - 0:43 – 0:48 zu sehen.
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Gasflaschen, als auch Heliumflaschen sollten am Boden liegend quer zur Fahrtrichtung verzurrt mit Bändern transportiert werden.
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Bei der Firma Linde-Gase gibt es Hartstyroporblöcke speziell zum Transport von Gasflaschen.
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Gefahrguttransport im Privat-PKW -> Was ist zu beachten?
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Also, um das ganze einmal in wenige Worte zu fassen:
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Als Privatperson darf man 333 Liter Gas (das sind 13 volle 11kg Flaschen, da eine 11kg Flasche knapp 25 Liter Flüssiggas enthält)) in einem PKW transportieren. Voraussetzung ist dabei die fachgerechte Verpackung und Sicherung.
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Verpackung heißt Gasflasche mit gültigem TÜV-Stempel, Ventil geschlossen, Flanschschutzkappe zugedreht (das ist diese Schraubkappe mit dem Linksgewinde) und Sicherungskappe aufgesetzt und gesichert. Ladungssicherung bedeutet, die Flaschen müssen aufrecht stehen und gegen Verrutschen gesichert sein. Zwischen den einzelnen Flaschen muß ein Berührungsschutz bestehen (z.B. ein Streifen Plastik, ein Kunstoffgitterstrumpf, etc.). Es muß für eine ausreichende Be- und Entlüftung gesorgt sein.
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Nachzulesen ist dies alles in der ADR (Accord des marchandises Dangereuses par Route, Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße). Diese gilt auch für den Transport von Kleinmengen in privaten Kombifahrzeugen (Kombifahrzeug ist ein Fahrzeug, das nicht nur ausschließlich dem Gütertransport dient, also auch ein PKW.). Die genaue "Kleinmenge", die mitgeführt werden darf, findet sich dort in Anlage A 1.1.3.6.
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Dies ist die Gesetzeslage.
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Anders sieht es beim Versicherungsschutz aus. Hier geht man inzwischen davon aus, dass bei dem Transport von mehr als 50kg Gefahrgut (also auch Gas) von einer groben Fahrlässigkeit gesprochen werden kann, sofern der Fahrer keine ausreichende Kenntnis über den Transport von Gefahrgütern nachweisen kann und dementsprechend handelte. D.h. im Fall der Fälle riskiert man ggf. einen Teil oder den ganzen Versicherungsschutz.
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Merkblatt für den Transport von Gasflaschen in Kraftfahrzeugen http://www.berlin.de/imperia/md/content/lea/fahrerlaubnisangelegenheiten/merkblatt_gasflaschen.pdf?start&ts=1208523597&file=merkblatt_gasflaschen.pdf
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Schau mal hier, ebenfalls eine gute Darstellung bei dem Transport von Gasflaschen in Kraftfahrzeugen
http://www.industriegaseverband.de/eiga/eigadocuments/TP_17_08_D.pdf
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LASK: 11/2013 _________________ Mit freundlichem Gruß - - BIGJIM
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Ideen entwickeln - sind gesucht, wer macht mit...
Ideen austauschen - und ...
Kreativ werden.
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Bin mal oben - https://lh3.googleusercontent.com/-ddhFAMgHrLA/V08ioFkBivI/AAAAAAAAEcw/w2AXJoHy-MMeX1ANm62wglHQ7j0iAvfZgCCo/s420/homelg.jpg
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Kleingedrucktes ist hier: http://www.modellzeppelin.de/viewtopic.php?p=1480#1480
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