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Präzisierung behördlicher Regelungen des Modellfluges

 
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BIGJIM
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BeitragVerfasst am: 01.05.2014, 21:04    Titel: Präzisierung behördlicher Regelungen des Modellfluges Antworten mit Zitat

Zum Thema: Präzisierung behördlicher Regelungen des Modellfluges
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Die Bundeskommission Modellflug im Deutschen Aero Club e.V. zur aktuellen Diskussion "Präzisierung behördlicher Regelungen des Modellfluges":
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Die Erfahrung zeigt, dass Stellungnahmen -zu welchem Problem auch immer- dann besonders fundiert erbracht werden können, wenn das zu betrachtende Problem konkret benannt und umrissen werden kann.
Im vorliegenden Fall scheint es, dass aus einem Vorgang der „Ideensammlung“ Teilaspekte und Gedanken an die Öffentlichkeit transportiert wurden, welche geeignet sind, die Betroffenen aufzuscheuchen. Will man jedoch gezielt und auf Fakten konzentriert für die Interessen der Betroffenen eintreten, braucht es dagegen über das bloße Gerücht hinausgehende Substanz.
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Dennoch, sollten einige der im Forum postulierten Gedanken in Gesetzes- oder Vorschriftenform gegossen werden, hätte das u.U. einschneidende Konsequenzen für uns Modellflugbegeisterte und die vom Modellflug lebenden Unternehmer in Industrie und Handel.
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Wir sind also gut beraten, uns (unter Beachtung des o.g. Status der vorhandenen Informationen) so emotionsarm, wie möglich, aber dennoch aufmerksam mit den angesprochenen Problemen zu beschäftigen.
Analysiert man einmal mögliche Ursachen für solche Gedankenspiele um Einschränkungen im Modellflugbereich und spricht zu diesem Zweck einmal mit unseren Partnern in den Behörden, dann fallen recht schnell einige Dinge ins Auge:
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1. Als Folge der rasanten technischen Entwicklung werden die Luftfahrtbehörden der Länder aktuell mit einer Welle von Anträgen zu Aufstiegsgenehmigungen für UAS (fast ausschließlich mit Kameras ausgerüstet) für den gewerblichen Einsatz überschwemmt.
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2. Die meisten dieser für den gewerblichen Einsatz vorgesehenen Geräte werden zunächst als Modellflugzeug, im schlimmsten Fall nur als Spielzeug in den Handel gebracht und deren Eignung für professionelle Aufgaben ist zumindest in Teilen bei den wirklichen Fachleuten aus dem Bereich des gewerblichen Einsatzes zumindest umstritten.
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3. Daneben gibt es leider eine offenbar wachsende Zahl von Personen, die im besten Fall in Unkenntnis der aktuellen Gesetzgebung (die Händler sind z. Zt. nicht verpflichtet, auf die aktuelle Gesetzeslage hinzuweisen), u.U. auch in bewusster Ignoranz der Gesetze und Vorschriften Fluggeräte unter Einsatzbedingungen betreiben, die zumindest an der Grenze der Legalität sind. Das hat (in Verbindung mit der Unwissenheit des Bürgers in den fachspezifischen Regelungen und dem unsäglichen Negativ-Image, welches der Begriff „Drohne“ mittlerweile bei Journalisten und Bevölkerung hat) zu einem enormen Anstieg von Eingaben an die verschiedenen Behörden geführt.
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Nun wird die Entwicklung der Technik in den allermeisten Fällen dem Gesetzgeber einen Schritt voraus sein – ein Fakt, der gewissermaßen fast als Naturgesetz angesehen werden muss, will man vom Gesetzgeber nicht die Benutzung von Glaskugeln zur Vorhersage der künftigen Entwicklungen fordern.
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Damit ist klar: Gesetzgeber und Behörden müssen auf Herausforderungen wie die aktuelle Entwicklung im Bereich UAS/FPV reagieren. Gleichzeitig sind sie gut beraten, die Entwicklung sorgfältig zu analysieren, zu Beginn einer solchen Findungsphase für präzisierte Regelungen auch ein ganzes Spektrum von Denkansätzen parat zu haben und dann – unter Einbeziehung aller Betroffenen – den effektivsten Lösungsansatz umzusetzen. Genau dieses Vorgehen hat sich in den vergangenen Jahren als erfolgreich erwiesen und es ist nicht zu erkennen, dass man jetzt davon abweichen möchte. Die Diskussionen und Informationen im Vorfeld des BLFA-L zeigen, dass eben dies auch wieder so beabsichtigt ist.
Sicher werden die Wenigsten unter uns bezweifeln, dass es nach dem oben Gesagten und den eigenen Erfahrungen auf diesem Sektor notwendig ist, bestimmte Präzisierungen, u.U. auch konkretere Abgrenzungen und Anforderungen zu formulieren.
Aber - und hier kommt die aktuelle Forendiskussion ins Spiel- mögliche Konsequenzen könnten so weit-reichend sein, dass es für die betroffenen Anwender (also uns), Händler und Hersteller von Modellflugtechnik wichtig erscheint, frühzeitig mit Gesetzgeber und Behörden ins Gespräch zu kommen.
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Will man mit grundsätzlichen Aussagen schon vorab etwas zum Gesetzgebungsprozess beitragen, lohnt es, weitere Vorüberlegungen anzustellen:
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1. Wie vor einiger Zeit im Beitrag vor Dr. Walter Felling („FPV und Drohnen - Recht und (Funk-)Technik“, Schriftenreihe Modellflug Nr. 1/2014, www.modellflugimdaec.de/downloads) dargelegt, bedarf der Einsatz von Coptern oder FPV-Systemen unter den Prämissen des Modellfluges (zum Zweck der Ausübung des Sportes und der Freizeitgestaltung) keinerlei Genehmigung. Beim Einsatz von UAS (zu Nicht-Modellflugzwecken) hingegen ist bereits jetzt zwingend eine Aufstiegserlaubnis erforderlich.
Es ist schwer verständlich, warum eine weitere, ggf. notwendige Präzisierung in diesem Bereich den Modellflug überhaupt tangieren sollte.
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2. Der oben angesprochene, aus technischer Sicht „kochende“, sich entwickelnde Bereich, der den Behörden Probleme bereitet, ist nur eine Facette des Modellfliegens, ein Ausschnitt aus dem breiten Spektrum der Möglichkeiten, die der Modellflug bietet.
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3. Selbst wenn Gesetzgeber und Behörden Regelungsbedarf im FPV-Bereich des Modellflugs sehen sollten, kann es deshalb nach unserer Ansicht nicht in ihrer Absicht liegen, wegen dieses einen, in seinen Regelungen u.U. zu präzisierenden Teilbereichs auch alle anderen Bereiche des Modellfluges ohne Not einzuschränken, deren „Gefahrenpotential“ seit Jahren als unverändert gering bekannt ist und von großen Teilen der Bevölkerung nicht nur toleriert, sondern akzeptiert wird.
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4. Es ist sicher ebenfalls nicht beabsichtigt, der Flut von Zulassungsanträgen für gewerblich nutzbare UAS eine Flut von Anträgen für den Aufstieg von bisher (im Rahmen bestehender Vorschriften) erlaubnisfrei nutzbaren Flugmodellen hinzuzufügen.
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5. Ein Teil der im Forum kolportierten Ideen wirft über das Luftrecht deutlich hinaus gehende juristische Fragen auf, was die Wahrscheinlichkeit der Einführung derartiger Regelungsaspekte eher gering erscheinen lässt.
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6. Auch ein Teil der eigentlichen Problemstellung berührt nicht das Luftrecht, sondern ganz andere Gebiete der Gesetzgebung (z.B. Persönlichkeitsrecht, Schutz der Privatsphäre usw.) und ist insofern über luftrechtliche Vorschriften gar nicht regelbar.
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Aus dem eben Gesagten ergibt sich, dass unsere fachliche Meinung schon im Vorfeld der eigentlichen Anhörungsphase folgendermaßen strukturiert sein sollte:
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a) Formulierung von „Schutzprämissen“ für von der aktuellen Entwicklung im Bereich UAS/FPV nicht betroffene Teile des Modellflugsports.
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b) Formulierung von Prämissen, welche für den Bereich FPV und Betrieb von Multicoptern im Modellflugsektor aus unserer Sicht bei der Neufassung und Präzisierung von Vorschriften Beachtung finden sollten.
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c) Im Modellflugbereich wurden schon allein aufgrund der Anwenderzahl umfangreiche Erfahrungen zum Thema UAS/FPS gesammelt. Speziell bei technischen Entwicklungen im Sinne der Betriebssicherheit von Fluggeräten sowohl für den gewerblichen Einsatz wie auch für den Modellflug sind Synergien erkennbar, die man nicht guten Gewissens ignorieren darf . Wir bieten an, diese Erfahrungen in die (mit den Verbänden im Bereich gewerblich eingesetzter UAS zu erarbeitende) Präzisierung von Vorschriften für derartige Fluggeräte einzubringen.
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Die aktuelle Forendiskussion hat den Modellflug im DAeC sicher unvermittelt getroffen – nicht aber unvorbereitet, denn die technische Entwicklung ist zumindest in Modellflugkreisen bekannt und ließ über kurz oder lang eine Reaktion von Gesetzgeber und Behörden vermuten.
Wir sind an der Sache im Sinne des Modellfluges in Deutschland dran und da trifft es sich gut, dass wir vor geraumer Zeit ein in den nächsten Tagen stattfindendes Treffen mit Vertretern des BMVI vereinbart haben, auf dessen Agenda ohnehin schon Gespräche zu Teilaspekten des eben diskutierten Themas stehen.
Sicher werden wir dort Näheres und vor allem Konkreteres zum Thema erfahren und, wie eben skizziert, unseren Partnern unsere Sicht der Dinge darlegen.
Und ganz sicher werden wir den Modellflugbegeisterten in Deutschland dann über den aktuellen Stand der Entwicklung berichten.
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Zwei Dinge noch:
Ohne Absprache, aber in dem Wissen der Willensübereinstimmung: Keiner der deutschen Verbände wird um des zweifelhaften Erfolgs willen, mit dem Zwang auf zugelassene Modellfluggelände seine Mitgliederzahl zu erhöhen, die aktuellen Freiheiten des Modellflugs in Deutschland auf's Spiel setzen!
Und ganz wichtig: Die Vergangenheit hat gezeigt, dass der maximale Erfolg für den Modellflug in Deutschland bei Aufgaben, wie den aktuell diskutierten dann erzielt werden kann, wenn die beiden großen Verbände, in denen Modellflieger in Deutschland organisiert sind, sich gegenseitig über die Entwicklung informieren und mit einer Stimme sprechen. Die Bundeskommission Modellflug wird deshalb auch im vorliegenden Fall die Verantwortlichen im DMFV über die Ergebnisse der Beratungen zu diesem Thema beim BMVI zeitnah unterrichten und selbstverständlich einen Konsens bei der Formulierung einer gemeinsamen Stellungnahme zu konkreten Vorschlägen und Ideen von Gesetzgeber und Behörden anstreben.
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f.d. Bundeskommission Modellflug gez. Uwe Schönlebe Braunschweig, 29.04.2014
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Textquellenfund by www.rc-network.de
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Textergänzung
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Idea TLDNR = too long, did not read.
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Mr. Green Heißt übersetzt, MarkusN ist damit überfordert, einen längeren Text inhaltlich zusammenhängend aufzunehmen.
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Idea WOT= wide open throttle = Vollgas
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Idea OP = Original posting = Ursprungstext
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Muß man alles nicht wissen, ist halt eine Art Nerdsprache um damit die Zugehörigkeit zu einer Randgruppe sprachlich zu dokumentieren.
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Mit freundlichem Gruß - - BIGJIM
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Ideen entwickeln - sind gesucht, wer macht mit...
Ideen austauschen - und ...
Kreativ werden.
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Bin mal oben - https://lh3.googleusercontent.com/-ddhFAMgHrLA/V08ioFkBivI/AAAAAAAAEcw/w2AXJoHy-MMeX1ANm62wglHQ7j0iAvfZgCCo/s420/homelg.jpg
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Kleingedrucktes ist hier: http://www.modellzeppelin.de/viewtopic.php?p=1480#1480
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